Fachkräftemangel: Neues Einwandungsrecht

Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit soll die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, erleichtert werden.