Fachkräftemangel: Neues Einwanderungsrecht

Einreise zur Arbeitsplatzsuche und Erleichterungen für Geduldete

Ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten können auch zur Suche nach einem Arbeitsplatz nach Deutschland kommen, selbst wenn kein konkretes Beschäftigungsangebot vorliegt. Dafür kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von bis zu sechs Monaten ausgestellt werden. Bevor ein Visum zur Arbeitsplatzsuche ausgestellt wird, muss der Ausländer jedoch nachweisen, dass er für die Dauer seines Aufenthaltes in Deutschland seinen Lebensunterhalt und ggf. den seiner mitreisenden Familienangehörigen sicherstellen kann. Neben der Sicherung des Unterhalts müssen die berufliche Qualifikation und deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gilt nur für Bewerber, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Für die sog. „Geduldeten“, das sind Ausländer, die als Flüchtlinge oder Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, nicht anerkannt wurden, aber bei denen die Ausreise nicht durchgesetzt werden kann (z. B. aus humanitären Gründen), ist das „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ geschaffen worden. Danach ist Voraussetzung für eine Beschäftigungsduldung, dass die Einreise bis zum 1. August 2018 erfolgt ist. Viele Flüchtlinge, gerade junge Menschen, wollen gern eine Berufsausbildung in einem Betrieb machen und die Unternehmen wollen sie auch gerne einstellen. Das scheiterte bisher oft daran, dass der Aufenthaltsstatus unsicher war und deshalb die Durchführung einer mehrjährigen Berufsausbildung nicht sichergestellt werden konnte. Durch die neue Regelung wird Rechtssicherheit für diesen Personenkreis geschaffen. Voraussetzung ist eine gute Integration, deutsche Sprachkenntnisse, Gesetzestreue (keine Vorstrafen) und eine entsprechende Ausbildung oder Beschäftigung. Nach 30 Monaten kann eine Beschäftigungsduldung zu einer regulären Aufenthaltserlaubnis führen. Klare Kriterien sollen die bundesweit einheitliche Anwendung und damit die Rechtssicherheit für die Betroffenen und ihre Arbeitgeber oder Ausbildungsbetriebe garantieren.