Praxistipp

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geben Hinweise und Tipps zum sicheren Fahren und zur betrieblichen Verwendung von E-Scootern. Ein Flyer des Bundesverkehrsministeriums zum Thema E-Scooter kann kostenfrei bestellt bestellt oder heruntergeladen werden.

E-Scooter im Betrieb - sicher unterwegs

E-Scooter für die "letzte Meile"

Elektrische Tretroller, sog. E-Scooter, gehören inzwischen v. a. in größeren Städten zu den alltäglichen Verkehrsmitteln. Von Arbeitnehmern werden sie für den Arbeitsweg gern für die sog. letzte Meile genutzt, d. h. für den Weg von der Bushaltestelle bzw. dem Bahnhof zum eigentlichen Ziel. Ein Vorteil liegt in der Zeitersparnis: das Warten auf öffentliche Verkehrsmittel bzw. die lästige Parkplatzsuche entfallen. Ist der Arbeitsweg relativ kurz, kann er auch komplett mit dem E-Scooter zurückgelegt werden.

Werden E-Scooter für betriebliche Fahrten genutzt, z. B. für Kundenbesuche, Kurierfahrten, für Strecken zu nahegelegenen Betriebsstätten oder innerhalb des Betriebsgeländes, sind einige arbeitsschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.

Steuerbegünstigte Überlassung

Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung handelt es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge. Daher gelten für sie die gleichen steuerlichen Regelungen wie für Elektroautos. Eine steuerbegünstigte Überlassung von E-Scootern an Arbeitnehmer ist daher möglich. Das heißt: Stellt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ab 2020 einen E-Scooter zur privaten (Mit-)Nutzung zur Verfügung, ist der geldwerte Vorteil mit monatlich einem Prozent von einem Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers anzusetzen.