Ruhezeiten wichtiger denn je

Seit 25 Jahren aktuell: Das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, dass Arbeitnehmer nur im Ausnahmefall länger als 8 Stunden am Tag arbeiten dürfen – bei fest definierten Pausenzeiten. Bei 10 Stunden am Tag ist endgültig Schluss (§ 3 ArbZG). Aber das Gesetz regelt auch den Mindestabstand zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Laut § 5 ArbZG müssen mindestens 11 Stunden (ununterbrochen) zwischen Ende des ersten und Beginn des zweiten Arbeitseinsatzes liegen. Dabei zählt bereits der Abruf beruflicher E-Mails als Unterbrechung.

Die Regelungen im Arbeitszeitgesetz sind zwar schon 25 Jahre alt, aber – wie eine neue Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt – nach wie vor für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten wichtig. In der letzten Arbeitszeitbefragung der BAuA wurden erstmals 6.712 Vollzeitbeschäftigte dazu befragt, ob sie die Mindestruhezeiten einhalten. Dies war bei etwa 20 Prozent der Befragten mindestens einmal im Monat nicht der Fall. Deutlich häufiger unterschritten die Beschäftigten im Gesundheitswesen die Mindestruhezeit; hier gaben 39 Prozent der Befragten an, mindestens einmal im Monat nicht die 11 Stunden einzuhalten – hierzu gibt es allerdings auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung, ebenso im Gastgewerbe. Diejenigen Befragten, die verkürzte Ruhezeiten angaben, litten nach eigenen Aussagen deutlich häufiger unter gesundheitlichen Problemen, v. a. an psychosomatischen Beschwerden wie Schlafstörungen, Rückenschmerzen oder emotionaler Erschöpfung. Außerdem gaben sie eine signifikant schlechtere Work-Life-Balance an.