Betriebsrenten und Freibetrag

Der Deutsche Bundestag hat am 12. Dezember 2019 das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ verabschiedet. Das Gesetz soll zu einer finanziellen Entlastung von Betriebsrentnern führen. Mit einer Umsetzung in der betrieblichen Praxis ist aber erst im Laufe des Jahres 2020, in einigen Fällen nicht vor 2021 zu rechnen.