Steueroptimierte Entgeltabrechnung

Entgeltgestaltung bei Gutscheinen

Die Herausgabe von sog. Tank- oder Benzingutscheinen erweist sich in der Praxis seit Jahren als beliebte Entgeltgestaltung. Ein monatlich bis zu einem Wert von 44 EUR herausgegebener Benzingutschein bleibt gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG außer Ansatz. Die Anerkennung entsprechender Gestaltungen hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2020 allerdings verschärft. Sachbezüge in Form von Gutscheinen und Geldkarten können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zwar weiterhin bis maximal 44 EUR im Monat steuerfrei gewähren, Voraussetzung ist dafür aber jetzt, dass diese Zuwendungen

  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (siehe oben),
  • ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen

und dass diese (Geld-)Karten keine Barauszahlungs- oder Wandlungsfunktion in Geld haben (nicht mehr möglich ist z. B. die spätere Kostenerstattung).