Koalitionspläne: Wichtiges für Arbeitgeber

Vorhaben im Arbeitsrecht

Zum 1. Januar 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn von zuletzt 9,60 EUR pro Stunde auf 9,82 EUR angehoben worden. Zum 1. Juli 2022 ist nach den Beschlüssen der Mindestlohnkommission eine weitere Anhebung auf dann 10,45 EUR pro Stunde vorgesehen. Demgegenüber war es eines der Kernthemen von zumindest zwei Koalitionsparteien im Wahlkampf, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 EUR pro Stunde anzuheben, und zwar auf einen Schlag. Mit einer gesetzlichen Regelung soll nun das Wahlkampfversprechen umgesetzt werden, bevor im Anschluss wieder die Mindestlohnkommission für weitere Erhöhungen zuständig sein soll. Das Bundesarbeitsministerium hat im Januar 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 EUR ab dem 1. Oktober 2022 erfolgen soll.

Eine Reform der Arbeitszeitregelungen hat durch die Arbeitsveränderungen während der Pandemie Auftrieb bekommen. Geplant ist, im Jahr 2022 über eine Evaluationsklausel eine Grundlage für flexiblere Gestaltungen der Arbeitszeit "im Rahmen von Tarifverträgen" zu ermöglichen. Sog. "Experimentierräumen" sollen auch eine Abweichung von der Tageshöchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen aufgrund von Tarifverträgen möglich machen. Angedacht sind ebenfalls flexible Arbeitszeitmodelle, wie z. B. Vertrauensarbeitszeit, der allerdings vor gar nicht langer Zeit vom EuGH eine Absage erteilt wurde. Mobile Arbeit soll europaweit unproblematisch möglich sein.

Laut Koalitionsvertrag sollen Beschäftigte "in geeigneten Tätigkeiten" einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wurde ohnehin schon eingeführt. Damit wird zwar der von mancher Seite geforderte verbindliche Anspruch der Beschäftigten auf einen mobilen oder Homeoffice-Arbeitsplatz nicht umgesetzt. Jedoch sollen Arbeitgeber dem Wunsch nach Arbeit außerhalb der Betriebsstätte nur dann widersprechen können, wenn "betriebliche Belange" entgegenstehen, die der Koalitionsvertrag nicht näher definiert. Sachfremde oder willkürliche Ablehnungen sollen dagegen ausgeschlossen werden. Arbeitgeber sollten sich auf Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen zu dieser Thematik einstellen.

Wie es scheint, beabsichtigt die neue Regierung nicht, die Möglichkeit von sachgrundlosen Befristungen einzuschränken, wie dies im Wahlkampf gelegentlich thematisiert wurde. Arbeitsverträge dürften also auch weiterhin für die Dauer von bis zu zwei Jahren ohne Vorliegen eines besonderen Grundes befristet werden.

Befristungen mit Sachgrund sollen dagegen nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch für die Dauer von längstens sechs Jahren zulässig sein. Ausnahmen von dieser Obergrenze sollen nur noch in wenigen, eng begrenzten Fällen möglich sein.

Gänzlich abgeschafft werden soll die umstrittene Praxis, Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst aufgrund von Haushaltssperren oder unklarer Haushaltslage zu befristen.

Betriebliche Mitbestimmung

Die betriebliche Mitbestimmung soll modernisiert werden. Dazu soll Betriebsräten neben ihrer klassisch analogen auch die digitale Tätigkeit ermöglicht werden. Allerdings sollen digitale Sitzungen nur mit Einschränkungen und v.a. nur dann erlaubt werden, wenn der Vorrang von Präsenzsitzungen gesichert wird. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Betriebsräte zukünftig allein entscheiden, ob sie digital oder analog arbeiten möchten. Daraus würde sich dann zwangsläufig eine Verpflichtung der Arbeitgeber ergeben, ihre Mitarbeitervertretung entsprechend mit Tablets oder Notebooks auszustatten. Zudem ist geplant, die Behinderung der Betriebsratsarbeit stärker zu verfolgen. Eine strafbare Störung oder Behinderung der Betriebsratstätigkeit würde dann nicht mehr nur auf Antrag, sondern müsste von Amts wegen verfolgt werden.

Unternehmensmitbestimmung

Die „missbräuchliche Umgehung“ des geltenden Mitbestimmungsrechts und die vollständige Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften (Europäische Aktiengesellschaften) soll verhindert werden. Ebenso sollen die Weiterentwicklung der Mitbestimmung auf europäischer Ebene und die Förderung europäischer Betriebsräte gestärkt werden. Der Koalitionsvertrag enthält dazu keine weiteren Details.

Der hohe Standard im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes soll erhalten bleiben und der sich wandelnden Arbeitswelt angepasst werden. Ein Schwerpunkt soll der Schutz der psychischen Gesundheit bilden und zudem ein Mobbing-Report erarbeitet werden. Darüber hinaus soll das betriebliche Eingliederungsmanagement gestärkt werden.