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Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung ist in der betrieblichen Praxis nicht immer einfach. Das Statusfeststellungsverfahren soll Erwerbstätige und Auftraggeber vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung schützen. Ab dem 1. April 2022 treten einige Änderungen im Statusfeststellungsverfahren in Kraft, die der Gesetzgeber bereits im Frühjahr 2021 beschlossen hatte.