Abschlussprüfungen beim KUG

Die Unterlagen

Welche Unterlagen müssen bereitgestellt werden?

Die Überprüfung erfolgt beispielsweise anhand folgender Unterlagen:

  • Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonten (auch bei Arbeitnehmern mit Vertrauensarbeitszeit),
  • Entgeltabrechnungen,
  • Einzelvereinbarungen zur Einführung der Kurzarbeit mit den betroffenen Arbeitnehmern oder entsprechende Betriebsvereinbarungen,
  •  Kündigungsschreiben, Aufhebungsverträge,
  • Urlaubslisten/-plan, ggf. Belege für den Abbau von Überstunden und Resturlaub,
  • Berechnungsprotokolle zur Ermittlung des Soll- und Ist- Entgelts,
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,
  • Nachweise über Kindergeld/-freibetrag (erhöhtes KUG),
  • Auszahlungsnachweise,
  • Teilnahmenachweise an einer während der Kurzarbeit begonnenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (vgl. § 106a SGB III),
  • Auftragsbücher und wirtschaftliche Auswertungen. 

Wie sind die Unterlagen vorzulegen?

Üblicherweise werden die Unterlagen in der Dienststelle geprüft. Möglich ist allerdings auch eine Prüfung vor Ort beim Arbeitgeber bzw. bei dessen Steuer- oder Lohnbüro. Angeforderte Unterlagen können eingereicht werden

  • per Post bei der Agentur für Arbeit (Originaldokumente) oder
  • über die Upload-Funktion auf www.arbeitsagentur.de bzw. in der Kurzarbeit-App (zu finden im Google Play Store oder im App Store).

Praxistipp

Nähere Informationen zur Abschlussprüfung beim KUG sind bei der Arbeitsagentur zu finden.