Corona-Arbeitsschutzverordnung endete vorzeitig

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung trat bereits am 2. Februar 2023 außer Kraft und damit zwei Monate früher als geplant. Ursprünglich sollten die betrieblichen Corona-Schutzmaßnahmen, die erst Anfang Oktober 2022 aktualisiert worden waren, bis einschließlich 7. April 2023 gelten. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) begründete dies mit den sinkenden Corona-Infektionszahlen sowie der abnehmenden Schwere der Corona-Krankheitsverläufe. Lediglich in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber nun selbst festlegen, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz sie für erforderlich halten. Weitere Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz sind zu finden beim BMAS.