Praxistipp

Die BG ETEM stellt die Praxishilfe „Alkohol und Arbeit – zwei, die nicht zusammenpassen“ kostenlos als Download zur Verfügung unter.

Alkohol - Gefahr am Arbeitsplatz

Alkoholabhängigkeit in Deutschland

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind in Deutschland etwa 1,6 Mio. Menschen von 18 bis 64 Jahren alkoholabhängig, darunter viele Arbeitnehmer. Jeder 20. Mitarbeiter entwickelt während seiner Berufstätigkeit ein gesundheitliches Alkoholproblem wie eine Abhängigkeitserkrankung oder Alkoholmissbrauch. Jeder 6. Mitarbeiter pflegt einen sog. riskanten Konsum. Der Missbrauch von Alkohol gilt als einer der wesentlichen Risikofaktoren für zahlreiche chronische Erkrankungen (z. B. Krebserkrankungen, Erkrankungen der Leber und Herz-Kreislauf-Erkrankungen) und für Unfälle. Es gibt kaum ein Organ, das nicht durch Alkohol geschädigt werden kann. Aufgrund der Risiken sollten Männer pro Tag nicht mehr Alkohol trinken als in 0,6 Liter Bier enthalten ist, Frauen nur die Hälfte davon. An mindestens zwei Tagen in der Woche sollte gänzlich auf Alkohol verzichtet werden.

Wie erkennt man ein Alkoholproblem?

Die Anzeichen für einen problematischen Alkoholkonsum sind individuell verschieden. Sie reichen von einer „Alkoholfahne“ oder dem häufigen Lutschen von Bonbons bis zu neu aufgetretener Unpünktlichkeit, häufigen Fehlzeiten oder Konzentrationsschwierigkeiten. Es kann zum Anlegen heimlicher Alkoholvorräte sowie zu labilem oder aggressivem Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten kommen.

Wie gefährlich ist Alkohol am Arbeitsplatz?

Bei einer Vielzahl von Arbeitsunfällen ist Alkohol die Ursache. Ab 0,2 Promille steigt die Risikobereitschaft, ab 0,3 Promille wird man unaufmerksamer und kann sich schlechter konzentrieren. So wird schon das Glas Sekt zum Geburtstag von Kollegen zum Problem, sowohl im Straßenverkehr als auch beim Bedienen von Maschinen. Daher sollte Alkohol am Arbeitsplatz tabu sein.

Schon im Vorfeld können Betriebe Beschäftigte an Maschinen sowie Mitarbeiter, die Dienstfahrzeuge nutzen, darin unterweisen, dass Arbeit und Alkohol nicht vereinbar sind. Auch ein absolutes Alkoholverbot per Betriebsvereinbarung oder die Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen sind möglich.