Steuervorteile im Homeoffice

Allgemeine Regelungen

Häusliches Arbeitszimmer

Sofern ihr häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können Arbeitnehmer die Kosten in unbegrenzter Höhe bei ihrem Finanzamt geltend machen. Ein begrenzter Abzug in Höhe von 1.250 EUR pro Jahr ist möglich, wenn dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz für die konkrete Tätigkeit zur Verfügung steht, das häusliche Arbeitszimmer jedoch nicht den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet.

Homeoffice-Nutzung

Arbeitnehmer im Homeoffice können in der Steuererklärung für 2020 und 2021 für jeden Arbeitstag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, einen Betrag von 5 EUR als Werbungskosten abziehen. Diese Homeoffice-Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600 EUR im Jahr begrenzt, d. h. auf höchstens 120 Arbeitstage zu je 5 EUR. Ein häusliches Arbeitszimmer ist für die Berücksichtigung der Pauschale nicht erforderlich; eine Arbeitsecke in der Wohnung reicht aus. Tage, an denen der Arbeitnehmer zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren oder zum Kundenbesuch unterwegs gewesen ist, zählen nicht. Hierfür können aber weiterhin die Fahrtkosten geltend gemacht werden.