Praxistipp

Eine Liste des Erste-Hilfe-Materials in kleinen und großen Verbandkästen für Betriebe sowie in Kfz-Verbandkästen (Stand Februar 2022) finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Verbandkästen: Masken werden Pflicht

Maskenpflicht im Kfz-Verbandkasten

Das Tragen einer Gesichtsmaske lässt die Hemmschwelle bei einer Hilfestellung im Notfall, ähnlich wie das Tragen von Handschuhen, sinken. Das Mitführen von medizinischen Masken im Auto soll den Schutz des Unfallopfers sowie des Ersthelfers gewährleisten. Seit dem 1. Februar 2022 müssen Kfz-Verbandkästen in Dienst- und Privatfahrzeugen zwei medizinische Gesichtsmasken (Typ I, DIN EN 14683) enthalten. Dafür entfallen eines der bisher enthaltenen beiden Dreieckstücher (DIN 13168 D) sowie ein Verbandtuch (DIN 13152 BR). Nach Angaben des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) müssen bestehende Verbandkästen aber nicht ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Im Handel erhältliche Verbandkästen dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind.

In welche Fahrzeuge gehören Verbandkästen?

Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen alle Lkws und Pkws, auch Quads, ein Erste-Hilfe-Set mitführen. Busse mit über 22 Sitzplätzen müssen sogar zwei Verbandkästen dabeihaben. Von der Pflicht ausgenommen sind Krafträder, Krankenfahrstühle sowie Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben.