Statusfeststellung wird vereinfacht

Das Statusfeststellungsverfahren soll Erwerbstätige und Auftraggeber vor den Risiken einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung schützen. Zum 1. April 2022 sind einige Änderungen in Kraft getreten, die eine frühere, einfachere und schnellere Statusbeurteilung ermöglichen sollen. Das aktualisierte Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung soll zusätzlich für Klarheit sorgen.