Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitgeber müssen bei Einstellungen, zum Jahreswechsel und bei jeder wesentlichen Änderung hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses beurteilen, ob ihre Arbeitnehmer aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei werden. Der GKV-Spitzenverband hat die dafür geltenden Grundsätze neu gefasst und dabei einige Änderungen vorgenommen.