Jobtickets für Minijobber

Nutzen Arbeitnehmer den öffentlichen Personenverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, sind seit dem 1. Januar 2019 die Zuschüsse oder Sachbezüge von Arbeitgebern in voller Höhe steuer- und damit auch sozialversicherungsfrei. Für Arbeitgeber gibt es zwei Möglichkeiten, sich an den Fahrtkosten ihrer Beschäftigten für öffentliche Verkehrsmittel zu beteiligen, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden:

  • Sie können ihren Beschäftigten ein Jobticket beschaffen bzw. dieses unentgeltlich oder verbilligt anbieten. Falls ein Arbeitnehmer sich das Ticket selbst beschafft, besteht für die Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, für die Kosten vollständig oder teilweise mit einem Barzuschuss aufzukommen.
  • Übernimmt der Arbeitgeber ein Jobticket für einen Minijobber, hat dies keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Auch hier handelt es sich um einen steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug.