Bildschirmarbeit – Herausforderung für die Augen

Vorsorge statt Nachsehen

Die Risiken bildschirmbedingter Gesundheitsbelastungen müssen in die Gefährdungsbeurteilung aller Bildschirmarbeitsplätze aufgenommen werden. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen kostenfrei regelmäßige Augenuntersuchungen durch eine fachlich geeignete Person anzubieten (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV). Für Beschäftigte bis 40 Jahre bedeutet „regelmäßig“ alle 5 Jahre, für ältere Beschäftigte alle 3 Jahre. Die Untersuchung kann durch einen qualifizierten Betriebsarzt durchgeführt werden, aber auch durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Augenarzt.