Verschoben: Elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte Vertragsärzte ursprünglich verpflichtet, die Daten der Arbeitsunfähigkeit gesetzlich Krankenversicherter ab dem 1. Januar 2021 elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Die dafür notwendige Technik war jedoch nicht rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und Krankenkassen verfügbar. Zudem sind beide Seiten durch die Corona-Pandemie stark belastet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung konnte sich deshalb mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Krankenkassen auf eine Verschiebung auf den 1. Oktober 2021 einigen.

Das hat auch Auswirkungen auf den Start des elektronischen Übermittlungsverfahrens von Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) an Arbeitgeber. Die digitale Weiterleitung wird um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2022 nach hinten verschoben. Ursprünglich war als Starttermin der 1. Januar 2022 vorgesehen. Zu diesem Termin soll nun das Pilotverfahren starten, dessen Beginn ursprünglich für Mitte des Jahres 2021 vorgesehen war.

Bis zum 30. Juni 2022 wird neben der digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkassen weiterhin die Papierbescheinigung zur Weiterleitung an den Arbeitgeber ausgestellt. Sobald konkrete Einzelheiten hierzu vorliegen, wird BKK Service ausführlich darüber berichten.