Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

euBP wird ab 2023 verpflichtend

Bei einer Betriebsprüfung kontrollieren die Träger der Deutschen Rentenversicherung die Arbeitgeber mindestens im Abstand von vier Jahren, ob sie ihre Melde- und Beitragspflichten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag und den Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz ordnungsgemäß erfüllen. In erster Linie wird die Entgeltabrechnung geprüft. Hierbei stehen im Mittelpunkt

  • die Abrechnungsergebnisse und die Entgeltunterlagen (Stundenzettel, Entgeltabrechnungen, Reisekostenabrechnungen usw.),
  • die Beitragsabrechnungen,
  • die Beitragsnachweise,
  • die Meldungen zur Sozialversicherung und
  • sonstige versicherungs-, beitrags- und melderechtlich relevante Unterlagen aus dem Bereich des Rechnungswesens.

Mit der euBP wird die Betriebsprüfung digital unterstützt und soll den Aufwand für alle Beteiligten verringern. Sie soll die bislang erforderliche Einsichtnahme und Kontrolle der Unterlagen vor Ort durch die Betriebsprüfer so weit wie möglich ersetzen. Die relevanten Daten werden dazu elektronisch aus dem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm des Arbeitgebers an die DSRV (Datenstelle der Träger der Rentenversicherung) übermittelt und hier dann digital weiterverarbeitet.

Die euBP kann von den Arbeitgebern bereits seit 2012 auf freiwilliger Basis genutzt werden. Zum 1. Januar 2023 wird sie für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Praxistipp

Auf Antrag können Betriebe für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Entgeltabrechnungsdaten über die euBP verzichten. Der Antrag wird formlos und unter Angabe der Betriebsnummer beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt.