Reform: Mindestlohn, Minijobs, Midijobs

Änderungen im Übergangsbereich

Zum 1. Oktober 2022 ergreift der Gesetzgeber zudem Maßnahmen, die die Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen fördern sollen. Die Höchstgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (sog. Midijobs) wird von monatlich 1.300,00 EUR auf 1.600,00 EUR angehoben.

Außerdem werden die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs noch stärker entlastet. Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt im unteren Übergangsbereich zahlen geringere Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügig entlohnten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Damit werden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.