Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet

Am 15. August 2019 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht worden. Damit darf zukünftig jeder Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, der einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann, in Deutschland arbeiten. Die Beschränkung auf sog. Engpassberufe, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind, entfällt. Darüber hinaus wird auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, grundsätzlich verzichtet.

Probeweise wird ermöglicht, dass Menschen mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können, um sich eine Stelle zu suchen. In dieser Zeit erhalten sie keine Sozialleistungen. Sie müssen zudem nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist. Außerdem soll das Gesetz die Möglichkeiten verbessern, ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen, um sich in Deutschland weiter zu qualifizieren.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft; häufige Fragen und Antworten finden Sie hier.