Neuerungen beim Kassenwahlrecht

Mit dem MDK-Reformgesetz („Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“) wird das Krankenkassenwahlrecht zum 1. Januar 2021 grundlegend reformiert. Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse dann deutlich einfacher und schneller wechseln als bisher, aber auch für Arbeitgeber ergeben sich Änderungen.