Praxistipp

Abstand, Hygiene und Masken bleiben nach den Arbeitsschutzregeln auch weiterhin die wichtigsten Instrumente des Infektionsschutzes. Die komplette SARSCoV- 2-Arbeitsschutzregel ist hier zu finden.

Corona: Neue Arbeitsschutzregeln

Aufgrund der Corona-Krise wurde im April 2020 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der sog. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard erlassen, der verbindliche und bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, Kunden und Dienstleister im Berufsalltag vorgibt, um Corona-Infektionen im beruflichen Alltag zu verhindern.

Dieser Arbeitsschutzstandard wurde nun durch neue Arbeitsschutzregeln von BMAS und BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) konkretisiert. Die Arbeitsschutzregeln gelten gem. § 5 Infektionsschutzgesetz für den Zeitraum der Corona-Pandemie und ausnahmslos für alle Wirtschaftsbereiche. Sie basieren auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den Übertragungswegen und Ansteckungsrisiken des Corona-Virus und können ggf. weiter angepasst werden.