Dienstreisen in Zeiten von Corona

Lage im Ausland beachten

Reisewarnungen, länderspezifische Einreisebeschränkungen, Quarantäneregelungen – zurzeit ändern sich die Maßnahmen in den verschiedenen Ländern fast täglich. Arbeitgeber und Beschäftigte, die eine Dienstreise ins Ausland durchführen wollen, müssen die jeweilige aktuelle Lage in dem betreffenden Land beobachten und entsprechende Vorkehrungen treffen. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn es in dem jeweiligen Land keine ausreichende medizinische Versorgung gibt. Auch ein möglicher Rücktransport aus dem Ausland sollte vor Beginn einer Dienstreise gesichert sein.

Sicherheit nach der Rückkehr

Erfolgte die Dienstreise in ein Gebiet oder Land, in dem eine erhöhte Infektionsgefahr vorgelegen hat, sollte nach der Dienstreise sichergestellt sein, dass der Mitarbeiter einen negativen Corona-Test vorweisen kann, um andere Beschäftigte nicht zu gefährden. Dabei sind bei der Beurteilung, welche Regionen oder Staaten als gefährlich einzustufen sind, die Empfehlungen der amtlichen Behörden maßgeblich, z. B. die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes oder die Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI), das zusammen mit der Bundesregierung festlegt, welche Staaten als Risikogebiet gelten.

Praxistipp

  • Informationen zur Sicherheitslage in den einzelnen Ländern erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine medizinische Empfehlung herausgegeben, die den Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten beinhaltet.
  • Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Empfehlungen, was bei beruflich bedingten Auslandsreisen oder Entsendungen zu beachten ist.