Wenn Job-Bewerber einfach verschwinden

Eigentlich hat man alles richtig gemacht: Nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren wurde schnell ein Arbeitsvertrag unterzeichnet. Umso ärgerlicher, wenn schon vor dem ersten Arbeitstag eine Kündigung eingeht oder wenn der neue Mitarbeiter zum ersten Arbeitstag gar nicht erst erscheint („Ghosting“ im Job). Leider ist die Rechtslage für Arbeitgeber nicht besonders günstig.