Familienversicherung: Neue Einkommensgrenze

Die Höchstgrenze des regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommens für die beitragsfreie Familienversicherung entspricht für geringfügig entlohnte Beschäftigte vom 1. Oktober 2022 an der ab diesem Zeitpunkt geltenden Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR. Bis Ende September galt auch für sie die allgemeine Grenze von 470 EUR (1/7 der monatlichen Bezugsgröße). Wer ab Oktober 2022 die Voraussetzungen erfüllt, für den besteht die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht bis längstens zum 31. Dezember 2023 fort (kein Bestandsschutz erforderlich). Diese Minijobber werden über die Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse gesetzlich versichert. Der dem Arbeitgeber vorzulegende Nachweis der Krankenkasse ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.