Die richtige Temperatur am Arbeitsplatz

Mindesttemperaturen sind festgelegt

Eines steht fest: Das Heizen und die Kosten für Strom werden in dieser Winter- Saison deutlich teurer. Jeder Einzelne, aber auch jedes Unternehmen ist gefragt, Energie zu sparen – nicht zuletzt aus Kostengründen und aufgrund des Klimawandels. Mit der neu erlassenen Energieeinsparverordnung der Bundesregierung gelten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 kurzfristige Energiesparregeln, die auch den Arbeitsplatz betreffen.

Jeder Beschäftigte kennt das: Ist die Temperatur am Arbeitsort für eine längere Zeit sehr hoch oder sehr niedrig, wirkt sich das nicht nur negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden aus, sondern kann auch die Arbeitsfähigkeit stark einschränken. Aus diesem Grund fordert die Arbeitsstättenverordnung für Arbeitsräume (ASR A3.5) „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“. Konkretisiert werden diese in den sog. Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Abhängig von der Schwere der Tätigkeit sowie der Arbeitshaltung liegen sie zwischen 12 Grad Celsius bei harter körperlicher Arbeit und 20 Grad Celsius bei physisch weniger anstrengenden Tätigkeiten.

Mindestwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen

KörperhaltungArbeitsschwere
 leichtmittelschwer
Sitzen20 Grad19 Grad
Stehen/Gehen19 Grad17 Grad12 Grad