Jobtickets - Steuerliche Neuregelungen

Neu: Pauschalbesteuerung bei Jobtickets

Das „Jahressteuergesetz 2019” sieht für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind (insbesondere bei Jobtickets), die Einführung einer Pauschalbesteuerungsmöglichkeit entweder mit 15 Prozent (mit Anrechnung auf die Entfernungspauschale) oder – neu – mit 25 Prozent (ohne Minderung der Entfernungspauschale) vor. Diese Steuervergünstigung soll v. a. für Arbeitgeberleistungen gelten, die nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, sondern durch eine Gehaltsumwandlung erbracht werden. Dabei ist noch offen, wie die Finanzverwaltung auf die o. g. Urteile des BFH reagieren wird. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 7. November 2019 verabschiedet. Der Bundesrat soll dem Gesetz am 29. November 2019 zustimmen. Wird das Gesetz noch in 2019 verkündet, tritt die Pauschalierungsmöglichkeit einen Tag nach der Verkündung rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 in Kraft.