Reform des Elterngeldes geplant

Für Geburten ab dem 1. September 2021 müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Änderungen bei der Elternzeit und beim Elterngeld einstellen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am 16. September 2020 vom Kabinett beschlossen wurde. Folgende Änderungen sind mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeldund Elternzeitgesetzes“ geplant:

  • Derzeit dürfen Arbeitnehmer neben dem Bezug von Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Für Geburten ab dem 1. September 2021 soll diese Grenze auf 32 Stunden erhöht und somit eine 4-Tage-Woche (4 Tage x 8 Stunden = 32 Stunden) ermöglicht werden. Die Anhebung der Stundengrenze wird für die Elternzeit ebenfalls nachvollzogen, für über den Elterngeldbezug hinausgehende Elternzeit soll es allerdings bei der Begrenzung auf 30 Wochenstunden bleiben. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern soll dann mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden können.
  • Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus weitere Veränderungen beim Elterngeld vor: Die Jahreseinkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld soll für Paare von 500.000 EUR auf 300.000 EUR gesenkt werden (Alleinerziehende unverändert 250.000 EUR).
  • Außerdem sollen Eltern von Kindern, die sechs Wochen oder früher vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Statt des zusätzlichen Monats Elterngeld können Eltern mit einer Teilzeittätigkeit diesen auch in zwei Monate ElterngeldPlus (halb so hoch wie das Elterngeld) umwandeln.