AU-Bescheinigung jetzt verpflichtend digital

Die Digitalisierung der bisherigen AU-Bescheinigung vom Arzt an die Krankenkasse ist bereits praktisch in der Umsetzung. Ab 2023 wird der elektronische Datenaustausch der AU auch für Arbeitgeber verpflichtend. Damit dies gelingen kann, muss das Vorverfahren mit den Ärzten reibungslos funktionieren. Der aktuelle Umsetzungsstand sowie die sich auf Folgeprozesse ergebenden Auswirkungen sollen nachfolgend beleuchtet werden.