Arbeitszeiten müssen erfasst werden

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Unternehmen aus Arbeitsschutzgründen dazu verpflichtet, die gesamten Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Bisher musste eine Erfassung nur in bestimmten Ausnahmefällen erfolgen.