Sachbezugswerte für 2023

Der Entwurf einer „Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ liegt vor. Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und steigen 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. Die nachfolgenden Werte stehen zwar noch unter Vorbehalt. Dass sich aber noch Änderungen ergeben, darf als unwahrscheinlich betrachtet werden.

Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Sachbezugswert für freie Verpflegung 288,00 EUR monatlich. Für eine verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeit müssen also dann 2,00 EUR für ein Frühstück und 3,80 EUR für ein Mittag- oder Abendessen angesetzt werden. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt ab dem 1. Januar 2023 265,00 EUR monatlich bzw. 8,83 EUR pro Kalendertag. Der Wert der Unterkunft kann aber auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.