AU-Bescheinigung jetzt verpflichtend digital

Holpriger Start mit gutem Finish

Bereits seit Beginn des Jahres 2021 sollten nach Wunsch des Gesetzgebers keine Papierbescheinigungen für die Krankenkassen mehr von den Ärzten ausgestellt werden. Stattdessen sollte die Übermittlung digital über die Telematikinfrastruktur erfolgen. Bei einem solchen Massenverfahren wie der AU-Bescheinigung mit ca. 77 Mio. zu digitalisierenden Bescheinigungen im Jahr ist das kein leichtes Unterfangen, zumal mit der Umsetzung der eAU gleich mehrere von den Ärzten bisher kaum oder gar nicht genutzte technische Komponenten in den Praxisalltag und die Praxisverwaltungssysteme integriert werden sollten. Gepaart mit pandemiebedingten Mehrbelastungen waren Verzögerungen und ein verspäteter Start nicht zu vermeiden.

Im Oktober 2021 erfolgte der Start der eAU und seitdem ist es Ärzten möglich, die festgestellten AU-Zeiten den Krankenkassen digital zur Verfügung zu stellen. Tatsächlich wurden aufgrund der weiterhin bestehenden Belastungen der Ärzte durch die erneut aufflammende Pandemie sowie die weiterhin noch nicht abgeschlossene technische Ausstattung und Integration der Komponenten in den Praxen nur kleine Anteile der tatsächlich ausgestellten AU-Bescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt, weshalb die obligatorische Umsetzung nochmals bis zum 1. Januar 2022 verschoben wurde.

Am Jahresanfang 2022 konnten dann erste Erfolge verzeichnet werden, denn es wurden in einem Monat mehr als eine Million eAU erfolgreich von den Ärzten an die Krankenkassen übermittelt. Die Zahlen lagen aber noch weit unterhalb des eigentlichen Ziels der vollständigen digitalen Übermittlung, was sicherlich größtenteils auf eine technische Richtlinie der Ärzte zurückzuführen war. Diese sah einseitig eine weitere Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022 vor, in welcher ein Festhalten am herkömmlichen Verfahren ermöglicht wurde.

Seit dem Wegfall dieser Richtlinie im Sommer ist nunmehr ordentlich Verkehr auf der Datenautobahn. Waren es im Juli bereits um die 1,5 Mio. eAU pro Woche, sind es aktuell bis zu 2,7 Mio. Eine vollständige Übermittlung seitens der Vertragsärzte scheint daher bis spätestens zum Jahresende weitgehend sichergestellt. Sollte die Übermittlung dennoch aus verschiedensten Gründen scheitern, ist weiterhin ein manuelles Ersatzverfahren vorgesehen. Die auf diesem Weg bei den Krankenkassen eingehenden Papierbescheinigungen werden digitalisiert und bei Abforderung den Arbeitgebern als eAU zur Verfügung gestellt.