Steuerfreie Prämie als Inflationsausgleich

Höchstbetrag pro Dienstverhältnis und Nachweis

Höchstbetrag pro Dienstverhältnis

Die Steuer- und Beitragsfreiheit mit dem Höchstbetrag von jeweils 3.000 EUR kann pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Sie gilt allgemein für alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen, z. B. auch für Minijobs.

Nachweis

Weitere Voraussetzung für die Steuer- und Beitragsfreiheit ist, dass die Prämie als Unterstützungsleistung zur Abmilderung der finanziellen Folgen durch die Inflation gezahlt wird. Laut Bundesfinanzministerium werden an den Nachweis des Zusammenhangs zwischen Leistung und Preissteigerung allerdings keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Zusammenhang mit der Preisentwicklung muss lediglich erkennbar sein. So sollte als Überweisungstext z. B. „Inflationsausgleichsprämie“ verwendet werden.