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Neue Reisekostenpauschale
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsdienstreisen ab Januar 2019 in einer Übersicht bekannt gemacht (BMF - Schreiben vom 28. November 2018 – IV C 5 – S 2353/08/10006 :009). Die Änderungen der Pauschalen für 2019 gegenüber den von 2018 sind in der Übersicht durch Fettdruck gekennzeichnet. Änderungen haben sich u. a. für Italien, Österreich, Polen und Spanien ergeben. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend.