Praxistipp

Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Vermeidung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, sind pro Arbeitnehmer bis max. 600 EUR im Kalenderjahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Dazu zählen z. B. auch Raucherentwöhnungskurse. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist allerdings, dass die Leistung vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsentgelt erbracht wird.

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Unterstützung beim Rauchstopp

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern mit qualifizierten Angeboten beim Rauchstopp helfen und damit die Gesundheit aller Beschäftigten unterstützen. Eine wichtige Voraussetzung für die Bereitschaft zum Rauchstopp ist eine gezielte Aufklärung über die Gefahren des Rauchens und Passivrauchens sowie über die unterschiedlichen Hilfsangebote. Darüber hinaus können Betriebe ihren Beschäftigten die Teilnahme an Raucherentwöhnungskursen anbieten bzw. finanzieren.

Wenn Raucherzonen eingerichtet werden, sollten sich diese nicht unmittelbar vor der Tür des Betriebes befinden, damit der Rauch nicht ins Gebäude ziehen kann. Zudem sollten Arbeitgeber klare Regeln für die Raucherpausen einführen. Das „Ausstempeln“ für solche Pausen sollte – wie es rechtlich vorgesehen ist – zur Pflicht werden. Da das Thema Raucherpausen in vielen Betrieben ein ständiger Konfliktherd ist, tragen klare Regelungen zum allgemeinen Betriebsfrieden bei.