Praxistipp

Hier finden Sie weitere Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht.

Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht

Welche Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen?

Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG haben verschiedene sozialversicherungs- und steuerrechtliche Ansprüche (beispielhaft):

Vorteile für Arbeitgeber

  • Arbeitgeber haben (mindestens über 18 Monate) die Möglichkeit, rechtssicher den Einsatz von Geflüchteten in ihrem Unternehmen zu planen.
  • Die Einrichtung von „Willkommens-Routinen“ in Form von zusätzlichem Engagement der Arbeitgeber erlangt dauerhafte Wirkung (z. B. Beschäftigten-Patenschaft, unternehmensinterne Sprachkurse bei großen Unternehmen bzw. Freistellung zum Besuch derartiger Kurse, vorübergehender Einsatz von Dolmetschern).
  • Unterstützen die Arbeitgeber geflüchtete Auszubildende bei der Erfüllung der Bedingungen für dauerhafte Bleiberechte, können sie Ausbildungsabbrüche vermeiden.