Tarifliche Regelungen und Mindestlohn für Azubis

Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende. Demnach hat jeder Ausbildungsbetrieb allen Azubis eine gesetzlich festgelegte, angemessene Vergütung zu zahlen, die spätestens nach einem Jahr erhöht werden muss.