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Steueroptimierte Entgeltgestaltung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zu Gehaltsumwandlungen geändert, wodurch die steuerlichen Möglichkeiten der Entgeltgestaltung grundsätzlich erweitert werden. Allerdings möchte die Finanzverwaltung an ihrer bisherigen Auffassung bezüglich der sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung festhalten.