Hinweisgeberschutzgesetz – neue Arbeitgeberpflichten

Seit dem 2. Juli 2023 ist das neue „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ in Kraft. Arbeitgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen nun ein internes Meldesystem einrichten und aktiv betreiben, um Whistleblower und solche Personen zu schützen, die Hinweise auf besondere betriebliche Missstände geben.