PUEG - Auswirkungen auf die Vorsorgepauschale

Teilbetrag zur Pflegeversicherung

Zum 1. Juli 2023 wurden der Beitragssatz für die Pflegeversicherung und der Beitragszuschlag für Kinderlose durch das PUEG angehoben, zudem wird seither eine Beitragsdifferenzierung nach der Kinderzahl vorgenommen. Die Änderungen wirken sich auf den Teilbetrag der VP zur sozialen Pflegeversicherung in unterschiedlicher Form aus.

Als Faustformel gilt: Der höhere Pflegeversicherungssatz für Arbeitnehmer ohne Kinder bzw. mit einem Kind führt über die VP zu einer höheren steuerlichen Entlastung; der niedrigere Pflegeversicherungssatz für Arbeitnehmer mit mehreren Kindern führt wegen der geringeren VP grundsätzlich zu einer niedrigeren steuerlichen Entlastung.