Mindestlohn soll in zwei Stufen steigen

Die Mindestlohnkommission hat empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von derzeit 12,00 auf 12,41 EUR zu erhöhen. Eine weitere Steigerung soll ab dem 1. Januar 2025 erfolgen, und zwar auf 12,82 EUR. Zuletzt war der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise von der Bundesregierung per Gesetz angehoben worden. In der Regel wird er auf Vorschlag der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre – unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung in Deutschland – neu festgelegt. Die nun beschlossene Erhöhung muss allerdings noch durch die Bundesregierung per Verordnung verbindlich festgelegt werden. Bundesarbeitsminister Heil hatte bereits angekündigt, dass die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission umsetzen werde.

Mit der voraussichtlichen Erhöhung des Mindestlohns würde auch die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520 ab 1. Januar 2024 auf 538 EUR steigen. Seit dem 1. Oktober 2022 ist nämlich gesetzlich festgelegt, dass die Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt ist. Wichtige Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn sind zu finden auf den Seiten der Bundesregierung.