Klimawandel: Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Sonnenschutz und Hitze

Die meisten Anpassungsmöglichkeiten ergeben sich im Bereich des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiter. Denn die Gestaltung der Arbeitsumgebung und -bedingungen liegt beim Arbeitgeber (§ 3 Arbeitsschutzgesetz), ebenso wie die Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer. Unternehmen sollten ihre Beschäftigten möglichst frühzeitig, z. B. vor einer akuten Hitzewelle, für mögliche Gesundheitsgefahren sensibilisieren und über präventive Maßnahmen informieren.

Schutz vor Sonne und Hitze

Die Sonneneinstrahlung kann sowohl bei Arbeitsplätzen im Freien als auch in Gebäuden, v. a. hinter großen Glasflächen, sehr intensiv werden. Neben direkten Hitzeleiden wie Schwindel und Kreislaufproblemen bis zum Hitzschlag leidet auch die Konzentrationsfähigkeit, was zu Produktivitätsverringerung, Fehlern und Arbeitsunfällen führen kann.

Die Einschätzung der UV-Exposition und der körperlichen Hitzebelastung am Arbeitsplatz gehört in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Eine ausführliche Handreichung bietet die DGUV Information 215-510 „Beurteilung des Raumklimas“. Sonnenexponierte Mitarbeiter sollten regelmäßige Kontrolluntersuchungen durch den Betriebsarzt erhalten. Hilfreich kann ein Hitzeschutzplan für das Unternehmen sein. Bei den Schutzmaßnahmen haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen Vorrang. Insbesondere ältere, schwangere und vorerkrankte Mitarbeiter – etwa mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen – gilt es zu schützen.