PV-Beitragsabschlag: Welche Kinder zählen?

Am 1. Juli 2023 trat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz in wesentlichen Teilen in Kraft. Danach werden Arbeitnehmer mit mehreren Kindern ab dem zweiten bis zum fünften Kind bei den Pflegeversicherungsbeiträgen mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet.