PUEG - Auswirkungen auf die Vorsorgepauschale

Berechnung der Vorsorgepauschale

Die Vorsorgepauschale (VP) ist ein Betrag, der bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt wird, um Ausgaben des Steuerzahlers für die soziale Sicherung steuerfrei zu stellen. Während des Kalenderjahres werden die Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern ohne Rücksicht auf die tatsächliche Höhe stets mit der über die Programmablaufpläne in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten VP abgegolten.

Die beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende VP setzt sich aus einzelnen Teilbeträgen (Arbeitnehmeranteile) zusammen, und zwar grundsätzlich aus jeweils einem Teilbetrag für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ob die Voraussetzungen für den Ansatz der einzelnen Teilbeträge vorliegen, ist für jeden Versicherungszweig gesondert zu prüfen. Die Summe aller Teilbeträge ergibt die anzusetzende VP.

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Teilbeträge zur Rentenversicherung und zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist der Arbeitslohn. Dabei gilt es einige Besonderheiten zu beachten:

  • Ermäßigt besteuerte Entschädigungen sind nicht als Arbeitslohnbestandteil zu berücksichtigen.
  • Steuerfreier Arbeitslohn gehört ebenfalls nicht zur Bemessungsgrundlage.
  • Bei allen Teilbeträgen der VP ist die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze zu beachten.