Entsenderecht auch für Kraftfahrer

Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmer gilt nun auch im Straßenverkehr. Das entsprechende „Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts“ wurde am 30. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit werden u. a. die europäische Entsenderichtlinie und die Straßenverkehrsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Betroffen von der Neuregelung sind im Inland tätige Lkw-Fahrer, die von einem im EU-Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt werden. Fahrer, die lediglich EU-Länder durchfahren oder nur bilaterale Transporte durchführen, sind von den Regelungen ausgenommen.

Das Entsenderecht regelt u. a. Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten. Die EU-Richtlinie bestimmt außerdem, dass entsandte Kraftfahrer während ihrer Arbeit im EU-Ausland nach den dort geltenden Lohnregelungen vergütet werden.

Spätestens bei Beginn der Entsendung müssen Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Entsendemeldung übermitteln. Dafür können sie eine mehrsprachige öffentliche Schnittstelle zum Binnenmarktinformationssystem („IMI“) nutzen. Auch müssen sie ihren Fahrern Unterlagen wie die Identität des Unternehmens sowie Beginn und Ende der Beschäftigung mitgeben, die sie auf Verlangen vorzuzeigen haben. Der deutsche Zoll übernimmt die Kontrolle dieser Vorgaben; bei Verstößen drohen Geldbußen.