Beiträge bei Überlassung betrieblicher IT-Geräte

Mobile Endgeräte wie Laptops, Tablets und Smartphones spielen in der heutigen hybriden Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Häufig werden sie den Arbeitnehmern inklusive der Software und auch zur privaten Nutzung überlassen. Nun haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung geregelt, wie sich diese Nutzungsüberlassungen beitragsrechtlich auswirken.