Mehr Lohntransparenz in der europäischen Union

Unternehmen innerhalb der EU sollen zukünftig zu mehr Transparenz bei der Vergütung verpflichtet werden. Dazu hat das EU-Parlament eine neue Entgelttransparenz-Richtlinie (EU/2023/970) beschlossen, die am 6. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Damit sollen u. a. Arbeitnehmer Gehälter besser vergleichen und Lohnunterschiede aufdecken können.

Die neue Richtlinie sieht vor, dass Vergütungsstrukturen auf geschlechtsneutralen Kriterien beruhen. Stellenausschreibungen und -bezeichnungen dürfen zudem keine Rückschlüsse auf das Geschlecht zulassen. Arbeitnehmer sollen vollständige Informationen über individuelle und durchschnittliche Einkommen in ihrem Betrieb bekommen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Auch sieht die neue Richtlinie eine Beweislastumkehr vor: Legt ein Mitarbeiter ein Indiz für eine Lohndiskriminierung vor, so muss der Arbeitgeber nachweisen, dass es sich nicht um Diskriminierung handelt.

Außerdem haben Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße über das geschlechtsspezifische Lohngefälle im Unternehmen zu berichten. Beträgt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern mindestens fünf Prozent, so muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung eine Entgeltbewertung durchführen.

In Deutschland gibt es bereits verbindliche Regeln, die im Entgelttransparenzgesetz festgeschrieben sind. Die neuen EU-Vorgaben gehen aber teilweise darüber hinaus. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 6. Juni 2025 Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.